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Das Liberale Forum

1. Mensch

Das Liberale Forum sieht im Menschen den zu freiem und verantwortungsbewusstem Handeln befähigten Gestalter seiner eigenen Lebensverhältnisse. Persönlichkeit und Handeln des Men- schen sind aus unserer Sicht weder ausschließliches Produkt der ökonomischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse noch Resultat seiner ererbten Anlagen. Das Liberale Forum ist über- zeugt von der Fähigkeit des Menschen, seine moralische wie intellektuelle Autonomie durch die Kraft der Vernunft selbst zu entfalten.

Sein Recht auf Selbstbestimmung und individuelle Entwicklung muss daher stets gegen Bevormundung durch Gesellschaft und Staat verteidigt werden. Das Liberale Forum leitet daraus für sich und die Politik die Aufgabe ab, Urteilsfähigkeit sowie persönliches und gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein vorzuleben, zu wecken und dauerhaft zu fördern. Freiheit und Würde des Einzelnen herzustellen und zu garantieren, seine größtmögliche Selbstbestimmung durch entsprechend zweckvolle Organisation von Gesellschaft und Staat zu ermöglichen sind Ausgangs- und Zielpunkt liberaler Politik.

Freiheit und Selbstbestimmung sind die notwendigen Voraussetzungen individueller Verantwortlichkeit. Wir verkennen nicht, dass das freie Individuum vielfältiger sozialer und moralischer Bindungen bedarf. Diese Bindungen dürfen aber nicht zur unhinterfragbaren Regel oder zum gesellschaftlichen Diktat werden. Freiheit und Verantwortung bedingen einander: Nur wer die Freiheit anderer respektiert, kann persönliche Verantwortlichkeit von ihnen fordern – gegenüber den Mitmenschen, gegenüber Gesellschaft und Umwelt, in Bezug auf den Staat und seine Institutionen.

1.1. Freiheit

Liberale ergreifen daher entschieden Partei für die Freiheit. Wir verstehen politischen Liberalismus als engagiertes Eintreten für das Recht der Menschen, ihr persönliches Leben und ihr gesellschaftliches Umfeld im Rahmen demokratisch legitimierter Normen aus freier Entscheidung zu gestalten. Da die Freiheit des Einzelnen an den Freiheitsansprüchen anderer ihre natürliche Grenze findet, braucht eine freie Gesellschaft den Ordnungsrahmen einer demokratischen politischen Kultur.

Freiheit bedeutet für uns Liberale nicht schrankenlose Selbstentfaltung auf Kosten anderer und auf Kosten ökologischer Ressourcen, sondern demokratisch gestaltete politische Willensbildung, die dem Einzelnen so viel Freiheit wie möglich einräumt und nur so viel Beschränkungen seiner Freiheit wie notwendig auferlegt. Gesellschaftliche Normen haben also grundsätzlich dem Schutz der Freiheit Einzelner zu dienen und dürfen nicht zur Normierung persönlicher Lebensentwürfe missbraucht werden. Die freie Wahl von Lebenszielen darf durch Normen nur dort eingeschränkt werden, wo die Freiheit anderer beeinträchtigt würde.

1.2. Grund- und Freiheitsrechte

Freiheit, Würde und Selbstbestimmung des Menschen bedürfen des institutionellen Schutzes. Der rechtlich und sozial gesicherte Mensch ist die Basis für die offene Gesellschaft, den demokratischen Staat und das Zusammenleben der Völker in Frieden und Freiheit. Daher setzt sich das Liberale Forum für den innerstaatlichen Ausbau und die praktische Durchsetzung der Grund- und Freiheitsrechte ein. Darüber hinaus muss in einer sich wandelnden Gesellschaft eine dynamische Weiterentwicklung der Grundrechte gefördert werden.
Die elementaren klassischen Grundrechte auf Leben, Freiheit und Eigentum bedürfen heute einer zukunftsorientierten Neudefinition und einer tragfähigen politischen Garantie, da an die Stelle der Bedrohung durch diktatorische Willkür heute vielfältige und unmerkliche Bedrohungen durch die Anonymisierung der Gesellschaft, durch Bürokratisierung und Zentralisierung der öffentlichen Einrichtungen sowie durch öko- logische Fehlentwicklungen getreten sind.

Das individuelle Recht auf Leben bedarf im Zeitalter der globalen Bedrohung der ökologischen Lebensgrundlagen der Erweiterung um das Lebensrecht zukünftiger Generationen. Das Recht auf Freiheit erfordert heute vor allem deren Verteidigung gegenüber fundamentalistischen und totalitären Normierungsansprüchen und wachsenden gesellschaftlichen Machtstrukturen.

Darüber hinaus verpflichtet uns die Geschichte zu besonderer Wachsamkeit gegenüber der Gefahr des Rückfalls in faschistische, rassistische, totalitäre und/oder nationalistische Denkweisen.
Eigentum stellt für uns eine unverzichtbare Grundlage eigenverantwortlichen Handelns dar, findet aber wie alle anderen Grundrechte seine Grenze in der Notwendigkeit, sozialen und ökologischen Missbrauch der mit dem Eigentum verbundenen Verfügungsgewalt zu verhindern.

Grundrechte sind nicht an bestimmte Merkmale wie Staatsbürgerschaft, Geschlecht oder Alter gebunden. Ihr Schutz bedarf daher einer politischen Absicherung, die frei von gruppenspezifischen Vorurteilen und der Einflussnahme durch politische Inter- essengruppen ist. Das Liberale Forum tritt darüber hinaus für einen beschleunigten Ausbau politischer Mitwirkungsrechte im Gleichklang mit dem Ausbau demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten ein.

Wir sind uns dessen bewusst, dass die dauerhafte Verankerung von Grund- und Freiheitsrechten der Absicherung im Wertebewusstsein des Einzelnen und der Gesellschaft bedarf. Die Sicherung elementarer Lebensbedingungen und die Ausübung von Grundrechten erfordern die Initiative des Einzelnen ebenso wie die Solidarität der Gesellschaft. Der Staat muss darüber hinaus Rahmenbedingungen schaffen, um die Wahrung der Grundrechte einzelner auch dort zu sichern, wo deren individuelle Bemühungen und der Schutz von Solidargemeinschaften unzureichend sind.

Leben und Freiheit stellen in vielen Ländern der Welt noch kein selbstverständliches Grundrecht dar. Das Liberale Forum unterstützt daher alle Bestrebungen, den Respekt gegenüber Menschenwürde und Grundrechten
auch auf internationaler Ebene zu stärken und der Bedrohung von Leben und Freiheit durch Krieg, Diktatur und ethnische Interessen entgegenzuwirken.

1.3. Leistung und Eigenverantwortung

Die Bereitschaft, Leistungen für sich und andere zu erbringen und Verantwortung für die Gestaltung des eigenen Lebens zu übernehmen, stellt eine notwendige Voraussetzung für eine liberale Gesellschaft dar. Sie bildet darüber hinaus für den einzelnen Menschen eine grundlegende Möglichkeit, persönliche Lebensziele in Freiheit zu verwirklichen und seine Neigungen und Fähigkeiten im Interesse der eigenen Lebensgestaltung und zum Wohle von Gemeinschaften, denen er sich verbunden fühlt, zu entfalten. Leistung kann dabei nicht ausschließlich an ihrem ökonomischen Marktwert gemessen werden, sondern muss im Verhältnis zu den persönlichen Leistungsfähigkeiten und Lebenszielen des Einzelnen gesehen werden.

Mehr leisten heißt nicht einfach mehr Erwerbsarbeit erbringen, sondern auch insgesamt sinnvolleren Tätigkeiten nachgehen, insbesondere auch im Rahmen von Gemeinschafts-, Versorgungs- oder Familienarbeit. Liberale Politik geht grundsätzlich vom Prinzip der Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen für die Sicherung seiner Lebensgrundlagen aus. Sie befürwortet daher eine leistungsorientierte Gesellschaft, welche die Bereitschaft der Menschen, Leistungen aus freier Entscheidung zu erbringen und Verantwortung für die eigene Lebensgestaltung zu übernehmen, dauerhaft fördert.

Liberale Politik setzt sich daher zum Ziel, leistungsorientiertes Denken zu fördern und zu eigenverantwortlichem Handeln durch geeignete Rahmenbedingungen zu ermutigen. Die Bereitschaft der Menschen zu Leistung und eigenverantwortlichem Handeln wird aber nicht nur durch Konkurrenz und materielle Anreize geweckt, sondern auch durch das Bedürfnis nach Kooperation und Solidarität.

Liberales Denken erfordert daher Offenheit gegenüber den individuellen Möglichkeiten und Bereitschaften, Leistungen für sich und andere zu erbringen. Leistung und individuelle Verantwortlichkeit sind heute in besonderem Maße auch für die Sicherung der globalen Lebensbedingungen gefordert. Die Erhaltung einer gesunden Umwelt kann nicht nur Angelegenheit nationaler Vorschriften und internationaler Abkommen sein, sondern erfordert auch die Bereitschaft des Einzelnen, in der gesamten individuellen Lebensgestaltung ökologische Notwendigkeiten mit einzubeziehen.

1.4. Gleichberechtigung

Gleichberechtigung ist ein Menschenrecht. Liberale Politik wendet sich gegen jede Einschränkung der Gleichberechtigung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Gleichberechtigung heißt nicht, die vielfältigen Unterschiede zwischen Menschen abzubauen, sondern ihre Gleichwertigkeit zu respektieren. Daraus leitet sich die Verpflichtung der Politik ab, bestehende Diskriminierungen in der Gesellschaft – sei es aufgrund gesellschaftlicher Strukturen, sei es aufgrund rechtlicher Defizite bewusst zu machen und ihnen aktiv entgegenzuwirken. In einer sich wandelnden Gesellschaft verlieren traditionelle Rollenverteilungen, Beziehungsmuster an Verbindlichkeit. Einer offenen rundsatzprogramm 2009 des Liberalen Forums familiäre und partnerschaftliche Gesellschaft entspricht daher eine laufende Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an ein verändertes Leistungs- und Rollenverständnis, in dem sich der Mensch nicht mehr ausschließlich über – vorwiegend nach männlichen Maßstäben bewertete – Erwerbsarbeit definiert. Die Forderung nach Gleichberechtigung bleibt aber eine leere Floskel, wenn nicht zugleich die materiellen Voraussetzungen für ihre Inanspruchnahme geschaffen werden. Formale Gleichberechtigung muss durch substantielle Gleichbehandlung ergänzt werden.

Liberale Politik trägt den wachsenden Ansprüchen der Bürger auf Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung – auch in der Wahl der Lebensformen – Rechnung, respektiert aber auch die Verpflichtungen, die sich aus der Abfolge der Generationen ergeben. Das Prinzip der Gleichberechtigung erfordert daher in besonderer Weise auch die Sicherung der Rechte von Kindern und künftiger Generationen auch in ökonomischer und ökologischer Hinsicht.
Das Liberale Forum setzt sich dafür ein, dass der Einzelne frei von staatlichen oder gesellschaftlichen Zwängen die für ihn ideale Lebensform oder Form des Zusammenlebens wählen kann. Staatliche Politik hat für die entsprechenden Rahmenbedingungen zu sorgen, die eine freie Wahl ermöglichen, aber auch dafür, dass aus der Obernahme von Verantwortung für andere im Rahmen von Familien und Lebensgemeinschaften keine Nachteile erwachsen.

2. Gesellschaft

Das gesellschaftliche Zusammenleben führt notwendigerweise einerseits zu Übereinstimmungen, andererseits zu Widersprüchen zwischen den Lebensentwürfen und Freiheitsansprüchen einzelner Menschen. Wo Grundrechte oder vitale Bedürfnisse einzelner Menschen oder Gruppen beeinträchtigt, ökologische Gleichgewichte zerstört oder die Lebensbedingungen bzw. das ökonomische Umfeld künftiger Generationen gefährdet werden, muss eine liberale Gesellschaftsordnung ihre Bürger auch institutionell vor diesen Gefahren schützen. Die Begrenzung individueller Freiheit durch eine gesellschaftlich-institutionelle Rahmenordnung widerspricht daher nicht dem liberalen Freiheitsverständnis, sondern bildet die notwendige Voraussetzung für die dauerhafte Erhaltung einer freien Gesellschaft.

Liberale Gesellschaftspolitik wendet sich jedoch gegen alle Tendenzen einer “verordneten” Gesellschaft, in der das soziale Zusammenleben der Menschen durch ideologisch motivierte Normvorstellungen geregelt wird. Sie sieht ihre Aufgabe vielmehr in der Sicherung einer demokratischen politischen Kultur, in der die Gestaltung des Zusammenlebens so weit wie möglich der Selbstregelung gesellschaftlicher Gruppen überlassen, aber zugleich der gemeinschaftlichen Verantwortung unterworfen bleibt. Wo daher öffentlicher Regelungsbedarf unvermeidbar ist, ist eine verfasste politische Willensbildung mit demokratischen Konfliktregelungs- und Entscheidungsstrukturen auf staatlicher und auf überstaatlicher Ebene notwendig.

Freiheit, Mündigkeit und Verlässlichkeit bilden die Basis einer liberalen Gesellschaftsordnung, denn nur der autonome und verantwortliche Bürger kann die Fähigkeit zu Dialog und Konsens als Bedingung politischer Kultur und die Bereitschaft zu Konflikt und Kompromiss als Motor gesellschaftlichen Wandels entwickeln. Der Erhaltung und Verbesserung der politischen Kultur und der Vermittlung dieser Grundwerte durch Bildung und Erziehung sowie Befähigung zum kritischen Umgang mit Medien kommt daher ein besonderer Stellenwert im Rahmen liberaler Gesellschaftspolitik zu.

2.1. Offene Gesellschaft

Wir treten für eine offene Gesellschaft ein, die den offenen Diskurs der gesellschaftlichen Werte und deren Weiterentwicklung ermöglicht und fördert. Das Liberale Forum begreift diesen Wandel als Chance und Aufforderung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung. Eine Gesellschaft kann sich aber nur dann aus eigener Kraft und in demokratischer Selbstbestimmung weiterentwickeln, wenn sie ihre Grundwerte und ihre politischen Institutionen nicht absolut setzt, sondern für die Weiterentwicklung im gesellschaftlichen Diskurs und die Bewährung in der gesellschaftlichen Praxis offenhält. Auf diese Offenheit zielt das liberale Prinzip der “offenen Gesellschaft” ab.

Wir halten gesellschaftliche Wertvorstellungen für unverzichtbar, wenden uns aber gegen jede Form von autoritären und dogmatischen Wahrheitsansprüchen in Politik, Kultur und Wissenschaft.
“Offene Gesellschaft” meint darüber hinaus den Verzicht auf eine starre Zuschreibung von Regelungsaufgaben an den Staat. In einer offenen Gesellschaft organisieren die Bürger ihr Gemeinwesen innerhalb einer gesetzlichen Rahmenordnung in erster Linie problembezogen und in eigener Verantwortung. Den staatlichen Institutionen kommt damit grundsätzlich eine subsidiäre Rolle zu.

Wir treten für eine freie, offene und humane Gesellschaft ein, weil sie unserem Leit- bild eines freien und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigten Menschen am besten entspricht. Nur in einer offenen Gesellschaft erfüllt sich der Sinn der Grund- und Freiheitsrechte über die individuelle Menschenwürde hinaus. Zu ihrer Realisierung muss der Einzelne ebenso beitragen wie die Gesellschaft insgesamt. Daher müssen die Initiative des Einzelnen ermutigt und das Wechselspiel der Meinungen institutionell lebendig erhalten werden.
Eine offene Gesellschaft erfordert aus liberaler Sicht in besonderer Weise die Einbindung benachteiligter Gruppen in den politischen Diskurs. Liberale Gesellschaftspolitik muss darüber hinaus sicherstellen, dass die Medien als Instrumente der Kommunikation über öffentliche Angelegenheiten frei von Bevormundung durch den Staat oder mächtige Interessengruppen bleiben und dass allen gesellschaftlichen Gruppen der Zugang zur demokratischen Mitgestaltung ermöglicht wird. In einer offenen und humanen Gesellschaft müssen die Einrichtungen und Institutionen der Gesellschaft für die demokratische Mitsprache der Bürger offenstehen.
Ein Grundprinzip der “offenen Gesellschaft” ist der freie Wettbewerb der Ideen: Das Angebot verschiedener Modelle und Wege ermöglicht es dem Einzelnen und den gesellschaftlichen Gruppen, autonom zwischen verschiedenen Möglichkeiten zu entscheiden. In diesem Sinn verstehen wir Konkurrenz zwischen Denkansätzen, Lösungswegen, Lebensentwürfen, Wirtschaftsmodellen, kulturellen Ausdrucksformen etc. als Herausforderung und Bereicherung.

2.2. Kultur

Das Liberale Forum versteht unter Kultur die bewusste schöpferische Gestaltung der Lebensverhältnisse, Werte und Haltungen in der Gesellschaft. Kultur äußert sich insbesondere auch in der Fähigkeit einer Gesellschaft, ihre inneren Gegensätze in demokratischem, von Humanismus und Toleranz geprägtem Geiste auszutragen. Sie manifestiert sich also nicht nur in Kunstwerken und künstlerischen Ereignissen, sondern in der Art und Weise, wie Menschen in einer gegebenen Gesellschaft miteinander leben und umgehen. Das liberale Kulturverständnis schließt daher ausdrücklich die Bereiche der Alltagskultur und der politischen Kultur mit ein. Kultur ist darüber hinaus nicht nur eine Frage des Umgangs der Menschen miteinander, sondern auch des Umgangs der Menschen mit der Natur.

Aus diesem umfassenden Kulturverständnis ergeben sich die zentralen Anliegen liberaler Kulturpolitik: es gilt einerseits, dem kreativen Handeln des Einzelnen Freiraum zu sichern, andererseits aber auch kulturelle Initiativen zu unterstützen, die die Sensibilität der Bürger für die Anliegen und Ausdrucksformen im Rahmen selbstgewählter Gemeinschaften verstärken.

Kulturpolitik muss dazu beitragen, dass kulturelle Barrieren zwischen gesellschaftlichen Teilbereichen abgebaut werden und die Bürger die Ausdrucksformen anderer nicht nur tolerieren, sondern auch verstehen lernen. Damit zielt Kulturpolitik zugleich auf die Entwicklung eines kultivierten Umgangs des Menschen mit seiner sozialen und natürlichen Umwelt ab. Das Liberale Forum tritt entschieden für die Freiheit des kreativen Handelns in allen Bereichen des individuellen und gesellschaftlichen Lebens ein, insbesondere für die Freiheit des künstlerischen Schaffens und der künstlerischen Darstellung.

Was Kunst ist, kann nicht von Mehrheiten entschieden werden; daher bedarf der Eingriff des Staates in das kulturelle Geschehen einer sensiblen Offenheit sowie der Mitsprache der Künstler als unmittelbar kompetente Beteiligte. Der staatlichen Kunstförderung kommt dabei die Rolle eines Impulsgebers zu; sie darf weder zur Gängelung der Künste noch zur Festschreibung etablierter Ausdrucksformen miss- braucht werden.

2.3. Bildung, Ausbildung und Erziehung

Bildung bedeutet aus liberaler Sicht praktizierte Aufklärung. Sie hat zum Ziel, den Stand des gegenwärtigen Wissens zu vermitteln, zugleich aber auch die Fähigkeit, dieses Wissen kritisch zu hinterfragen. Liberale Bildungspolitik versteht Bildung als emanzipatorischen Prozess und nicht als Instrument der Anpassung an gesellschaftliche Normen. Sie orientiert sich daher nicht an einem feststehenden und nicht hinterfragbaren Kanon an Bildungsgütern, sondern einerseits am Wandel der Gesellschaft und andererseits an den sich wandelnden Interessen und Ausbildungsbedürfnissen der zu Bildenden. Vor diesem Hintergrund müssen konkrete Bildungsziele für die Praxis immer wieder neu hinterfragt und ausformuliert werden.

Der liberale Bildungsbegriff orientiert sich am Ideal des mündigen, autonomen und verantwortungsbewussten Individuums. Oberste Bildungsziele sind Eigenständigkeit, Urteilsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Toleranz sowie die Bereitschaft zur Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen und kreativen Fähigkeiten.

Bildung soll das Wissen um und das Verständnis für historische, kulturelle, ökologische, politische und wirtschaftliche Zusammenhänge wecken und vertiefen, sie soll die Befähigung fördern, kreativ und vernetzt zu denken. Dem liberalen Denken entspricht ein Bildungssystem, das die Bereitschaft des Menschen zu Selbstbestimmung und Eigenverantwortung entwickelt, ihn zur sinnvollen Gestaltung seines Lebens befähigt, zu kooperativem Verhalten motiviert und ihm zeitlebens optimale Möglichkeiten zum Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten eröffnet, die er für sein berufliches und persönliches Fortkommen benötigt.

In einer auf individueller Leistung und Wettbewerb beruhenden Gesellschaftsordnung stellt der offene Zugang zu Bildungseinrichtungen ein wesentliches Moment von Chancengerechtigkeit dar. Soziale Herkunft und Einkommen dürfen keine Barrieren für den Zutritt zu Bildungseinrichtungen bilden. Ein an liberalen Grundsätzen orientiertes Bildungssystem muss durch ein Höchstmaß an Offenheit, Durchlässigkeit und Pluralität dazu beitragen, die bestehenden Chancenungleichheiten in unserer Gesellschaft abzubauen. Bildungseinrichtungen müssen unbürokratisch organisiert sein und von parteipolitischem Einfluss frei gehalten werden.

2.4. Leben und Arbeit

Die Gestaltung des eigenen Lebens und die Erhaltung der gemeinschaftlichen Einrichtungen erfordern vom Einzelnen einen Beitrag in Form von Arbeit, gleichgültig ob es sich um Erwerbsarbeit im herkömmlichen Sinn, um Gemeinschafts-, Versorgungs- und Familienarbeit handelt (Mischarbeit)

Das Liberale Forum geht davon aus, dass die Organisation der damit verbundenen Arbeitsprozesse und Dienstleistungen sowie der Erzeugung und des Austausches von Gütern am besten durch das kompetente Handeln wirtschaftlich verantwortlicher Bürger in überschaubaren Strukturen bewerkstelligt werden kann. Durch die Möglichkeit, Arbeit und Wirtschaft eigenverantwortlich mitzugestalten, wird Arbeit zu- gleich zu einem wesentlichen Aspekt des kreativen Handelns des Menschen.

Privateigentum stellt für uns im Wirtschaftsleben eine unverzichtbare Grundlage ei- genverantwortlichen Handelns dar, findet aber wie alle anderen Grundrechte seine Grenze in der Notwendigkeit, sozialen und ökologischen Missbrauch der mit dem Eigentum verbundenen Verfügungsgewalt zu verhindern. Der Möglichkeit zum Erwerb von persönlichem Eigentum und dessen Schutz stellen ein unverzichtbares Bürgerrecht dar.
Das Liberale Forum bekennt sich zu einer humanen Arbeitswelt, die den Freiraum des Einzelnen erweitert und ihm die Möglichkeit persönlicher Sinnfindung eröffnet. Chancengleichheit, Leistungsgerechtigkeit sowie die Gleichstellung von Frau und Mann im Beruf sind dafür unerlässlich. Die Flexibilisierung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten dient der Schaffung von Arbeitsplätzen und der qualitativen Verbesserung des Arbeitens.

Das Liberale Forum bekennt sich zu einer umfassenden Mitsprache des Einzelnen am Arbeitsplatz, welche die bestehenden Mitbestimmungsformen in Aufsichtsräten und Betriebsräten ergänzen muss. Das Liberale Forum bekennt sich zur Mitarbeiterbeteiligung und Möglichkeiten der Erfolgs- und Gewinnbeteiligung.
Liberale treten für sozial und persönlich verträgliche Formen der Selbstständigkeit ein.

2.5. Ökonomie

Liberale Wirtschaftspolitik ist ökologisch verträglich, ökonomisch erfolgreich und sozial verantwortlich. Liberale Wirtschaftspolitik hat Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Nachfrage nach Arbeitsleistung heben und die Finanzierbarkeit von Arbeitsplätzen erleichtern.
Wirtschaftswachstum an sich ist kein Selbstzweck, sondern Folge des Zieles, mehr Wohlstand für mehr Menschen zu schaffen. Der Ideologie eines unverzichtbaren, in erster Linie mengenmäßigen Wachstums ist durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen entgegenzutreten, die auf eine Stabilisierung beziehungsweise Verringerung des Rohstoffverbrauches abzielen, qualitative Produktionsverbesserungen bevorzugen und eine ökologische Entsorgung sicherstellen.

Nur die Marktwirtschaft, der freie Handel und das Leistungsprinzip bieten hiefür die notwendigen Voraussetzungen, da sie unmittelbar an das Eigeninteresse des wirtschaftlich Tätigen appellieren und dessen persönliche Verantwortlichkeit einschließen. Wettbewerb unter gleichberechtigten Partnern begünstigt flexible, bedürfnisgerechte und kostenbewusste Lösungen und sichert dadurch im Regelfall die besten Voraussetzungen für Innovation und optimale Nutzung der Ressourcen.

Der freie Wettbewerb darf weder durch staatliche Eingriffe verzerrt noch durch private Machtkonzentrationen ausgeschaltet werden. Wettbewerbsverzerrende Subventionen sind schrittweise abzubauen. Hemmnisse für den Marktzutritt, überholte Gebote, Verbote und Eingriffe sind zu beseitigen.

Geldwirtschaft ist kein Selbstzweck, sondern wesentliche Grundlagen einer funktionierenden Realwirtschaft. Daher sind für Banksystem und Kapitalmarkt Regelungen zu finden welche die ökonomischen Grundfunktionen sichern.

Unbeschränkt wachsender Finanzertrag (exponentielle Zinseszinseffekte) zerstört die Fundamente der Realwirtschaft, welcher dadurch langfristig das Kapital entzogen wird.

Gleichzeitig fehlt dem nominellen Zuwachs des Finanzkapitals langfristig die realwirtschaftliche Grundlage, was sozial unverträgliche Ausgleichsbewegungen in Form von Inflation und/oder Kapitalmarktkrisen zur Folge hat.
Das Liberale Forum befürwortet eine Neuordnung des Steuersystems, durch welche die Besteuerung der Arbeitsleistung abgebaut wird. Die Besteuerung von Arbeitserträgen und Kapitalerträgen muss angeglichen werden. Im Gegenzug sind der Verbrauch und die Belastung der Umwelt als Steuerbemessungsgrundlagen heranzuziehen.

Wir bekennen uns zur Umsetzung der Grundfreiheiten und Wettbewerbsregeln der Europäischen Union auch durch den österreichischen Staat unter Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses der Bevölkerung sowie einer gerechten Weltordnung in Zeiten der Globalisierung, zur Umsetzung eines europaweit harmonisierten Steuersystems und einer europaweiten Harmonisierung der wesentlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Auch im Finanzmarktbereich sind geeignete staatliche, europäische und globale Rahmenbedingungen und Aufsichtsbestimmungen zur Gewährleistung des fairen Wettbewerbes und Erfüllung des Schutzbedürfnisses von Bevölkerung und Solidargemeinschaft erforderlich.

Die Schritte zur Liberalisierung und Deregulierung haben möglichst im internationalen Gleichklang zu erfolgen. Die Wirtschaftspolitik des Staates hat sich daher auf das Setzen von stabilen und langfristig wirksamen Rahmenbedingungen zu beschränken, die einerseits das Funktionieren der Marktwirtschaft gewährleisten, andererseits den ökologischen und sozialen Anforderungen gerecht werden.

Grundsätzlich stellt das Betreiben von Wirtschaftsunternehmen keine Aufgabe des Staates dar. Das Liberale Forum hält daher einen geordneten, möglichst raschen Rückzug des Staates aus wirtschaftlicher Betätigung für unverzichtbar. Allerdings entziehen sich infrastrukturelle Einrichtungen, welche auch einem öffentlichen Versorgungsauftrag zu entsprechen haben (z.B.: Schienennetz der Bahn oder Straßen), sofern sie monopolartige Strukturen bedingen, im Regelfall dem Wettbewerb. In diesen Fällen sichern gemeinwirtschaftliche Besitzverhältnisse den freien Zugang zu solchen Einrichtungen am ehesten.

Im grenzenlosen quantitativen Wachstum sieht das Liberale Forum wegen der damit verbundenen Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen eine der bedeutendsten Bedrohungen der Weiterentwicklung der Menschheit und allen Lebens.

Ebenso stellen der überproportional steigende Anteil der Finanzerträge am gesamten Wachstumsvolumen und der damit entstehende Druck auf die Realwirtschaft ein Problem dar.

2.6. Soziale Verantwortung und Existenzsicherung

Die Sicherheit der materiellen Existenz ist eine Voraussetzung persönlicher Freiheit. Daraus leitet sich die soziale Dimension liberaler Politik ab. Das Liberale Forum sieht in der Verhinderung von Armut und Not eine unteilbare Aufgabe des Einzelnen und der Gesellschaft. Niemand soll der Eigenverantwortung enthoben, aber auch niemand der Hilflosigkeit preisgegeben werden.

Das Liberale Forum setzt darauf, dass der Mensch grundsätzlich in der Lage ist, in einer freien Wirtschaftsordnung volle Verantwortung für die Sicherung seiner Existenz und Sorge für das Wohl seiner Nächsten zu tragen. Die Gesellschaft hat sozialer Bedürftigkeit durch Initiierung und Förderung von
Selbsthilfeeinrichtungen vorzubeugen. Staatliche Rahmenbedingungen haben die größtmögliche Entfaltung gesellschaftlicher Eigeninitiativen zu ermöglichen und zu fördern. Wo jedoch Eigenverantwortung und Selbsthilfe zur Lösung sozialer Probleme nicht ausreichen, bedarf es der Ergänzung durch staatliches Handeln, das über das Setzen von rechtlichen Rahmenbedingungen hinausgeht. In diesem Sinne ist für das Liberale Forum staatliche Sozialpolitik unverzichtbar.

In einer an den Prinzipien der Gerechtigkeit und Solidarität orientierten Gesellschaft bedeutet soziale Verantwortung mehr als existenzsichernde Unterstützung in Notfällen. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass der ungleichen Verteilung von Lebenschancen und ihren negativen sozialen Auswirkungen entgegengesteuert wird. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Altersversorgung. Das Liberale Forum bekennt sich daher zu einer Politik der sozialen Verantwortung, die über bloße Existenzsicherung hinaus eine angemessene Lebensqualität ermöglicht.

2.7. Ökologische Verantwortung

Die Sicherung des Lebens und der Freiheit bedarf der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung ökologischer Lebensgrundlagen. Das Wissen um die weltweiten ökologischen Zusammenhänge führt zur Einsicht, dass alles menschliche Handeln die Auswirkungen auf die ökologischen Kreisläufe berücksichtigen muss. Wir leiten dar- aus eine unteilbare Aufgabe des Einzelnen und der Gesellschaft ab, die bereits geschädigten Ökosysteme zu sanieren sowie Formen des Wirtschaftens, des Konsums, des Wohnens und Verkehrs zu entwickeln und zu leben, die eine ökologisch verantwortbare menschliche Zivilisation langfristig garantieren.

Ökologische Verantwortung schließt für uns die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen und der Gesellschaft ein, im Einklang mit der belebten und unbelebten Natur zu leben. Diese Grundeinstellung verpflichtet uns nicht nur zu einem maßvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, sondern auch zu einem respektvollen und artgerechten Umgang mit Tieren sowie zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen zum Landschafts- und Artenschutz.
Die Sicherung der ökologischen Lebensgrundlagen bildet die Lebensbasis für den Einzelnen wie für die Gesellschaft und damit auch eine Voraussetzung für die Freiheit des Individuums. Der liberale Rechtsstaat schließt ökologische Garantien mit ein: Aus dem Recht auf eine gesunde Umwelt leitet sich die Verpflichtung des Staates ab, das öffentliche Gut “gesunde Lebensverhältnisse” aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Eine weitere wichtige politische Aufgabe besteht darin, das öffentliche Wissen um und die gemeinschaftliche Sensibilität für die gesellschaftliche Dimension des Ökologischen herzustellen und politisch umsetzbar zu machen

Die ökologische Verantwortung der Wirtschaftspolitik liegt darin, die Rahmenbedingungen für das Produzieren und Konsumieren so zu gestalten, dass ein Obergehen zu ökologischem Verhalten tatsächlich ermöglicht und attraktiv wird. In der Freiheit und Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft liegt es dagegen, durch ein entsprechendes Konsumverhalten dazu beizutragen, dass umweltschonende, ressourcensparende und
abfallvermeidende Produkte marktgerecht angeboten werden.

Ökologisches Handeln bedeutet mehr als Naturverwaltung. In der modernen Gesellschaft der Industriestaaten muss der Verbesserung der ökologischen und sozialen Lebensverhältnisse klar der Vorrang eingeräumt werden vor der Steigerung eines Wohlstands, bei welcher der Zuwachs an individueller Lebensqualität in keinem sinnvollen Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Verbrauch an Ressourcen steht. Verzicht auf ökologisch unverantwortbaren Konsum stellt eine sinnvolle Komponente der ökologischen Verantwortung sowohl innerhalb der industrialisierten Gesellschaften als auch in deren Verhältnis zu den Entwicklungsländern dar.
Den berechtigten Ansprüchen der ärmeren Länder nach höherer Lebensqualität muss daher durch internationale Solidarität Rechnung getragen werden, um den Raubbau an den natürlichen Ressourcen in diesen Ländern hintanzuhalten.

2.8. Forschung und Entwicklung

Die Weiterentwicklung der Wissenschaften durch Forschung ist Grundlage und Motor unserer Gesellschaft. Die schöpferische Gestaltungskraft der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch in der Wirtschaft muss verstärkt gefördert werden; dazu bedarf es eines verstärkten Bewusstseins der Bevölkerung über Bedeutung und Möglichkeiten der Forschung. Nur so kann dem weit verbreiteten Misstrauen gegenüber Wissenschaft und Forschung gegengesteuert werden. Verständnis für Wissenschaft und Forschung muss schon in der Schule geschaffen werden, um populistischen Attacken entgegenzuwirken.

Forschung braucht Freiheit und Verantwortung. Bürokratische Hemmnisse müssen vermieden werden. Zugleich muss sich die Forschung aber auch ihrer Verantwortung bewusst werden; Forschungsergebnisse müssen transparent und überprüfbar werden, der Wirtschaft zur Nutzung zugänglich gemacht werden, ethische Gesichtspunkte dürfen nicht vernachlässigt werden. Geeignete Methoden der Selbstkontrolle durch wissenschaftliche Gremien und Ethikkommissionen müssen dies sicherstellen.

Die modernen Wissensgesellschaften haben einen dramatischen Strukturwandel der Wissensproduktion mit sich gebracht. Wissenschaft muss verstärkt in der Lage sein, auf gesellschaftliche Bedürfnisse einzugehen. Dies kann aber nicht bedeuten, Grundlagenforschung und angewandte Forschung gegeneinander auszuspielen. Die wachsende Komplexität hat die Bedeutung der Gesellschafts- und Geisteswissenschaften erhöht.

Die neuen Problemstellungen haben neue Formen der Wissensproduktion hervor- gebracht. Nicht nur Universitäten und staatliche Großinstitute und Akademien bringen Forschungsleistungen hervor, sondern auch private Forschungseinrichtungen, kommerzielle und nicht-kommerzielle. Gerade die letzteren benötigen Unterstützung zur Erhaltung ihrer Unabhängigkeit und der Freiheit der Forschung.

Forschungsfinanzierung ist ein wesentliches Thema. Förderungsmaßnahmen müssen sicherstellen, dass sich die Privatwirtschaft verstärkt ihrer Verantwortung im Wissenschaftsbereich stellt. Dennoch: Staatliche Förderungen müssen die Unabhängigkeit der Forschung sicherstellen.

Die Zukunftsorientierung ist wesentliches Kennzeichen qualitativ hochstehender Forschung. Zukunftsorientierung der Wissenschaften setzt die Förderung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler voraus.

3. Staat

Der Staat ist ein dem Menschen und der Gesellschaft dienendes Instrument und niemals Selbstzweck. Staatliche Politik auf Grundlage demokratischer Willensbildung ergänzt die gesellschaftliche Selbstregelung in der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten wo dies erforderlich ist.

Staat und Gesellschaft stehen in einem Spannungsverhältnis. Der Staat garantiert die Stabilität und Einhaltung von Rahmenbedingungen sowie den Schutz des Einzelnen und von Minderheiten vor dem Zugriff privater oder institutioneller Macht. Er schafft aber Institutionen und bürokratische Strukturen, die zur Freiheit des Einzelnen und zu Prinzipien der offenen Ge- sellschaft tendenziell in Widerspruch treten.

In diesem Spannungsfeld zwischen Staat und offener Gesellschaft sehen wir eine bleibende Herausforderung in der Herstellung der Balance zwischen individuellen und gesellschaftlichen Autonomiebedürfnissen und staatlichem Regelungsbedarf. Diese Balance kann nie perfekt und auf Dauer hergestellt werden, doch bietet der den Menschenrechten verpflichtete, durch die Mitbestimmung der Bürger und Bürgerinnen legitimierte Rechts- und Verfassungsstaat die beste Chance, durch demokratische Willensbildung immer wieder einen Aus- gleich zu finden.
Der demokratische Staat benötigt aber auch die politische Unterstützung der Gesellschaft, soll er wirksamer Sachwalter von Demokratie und Freiheit sein, weil gesellschaftliche Kräfte, Interessenorganisationen, mediale, ideologische oder weltanschauliche Machtkonzentrationen nicht nur die Menschen, sondern die Republik insgesamt so weit unter ihre Kontrolle bringen können, bis die Verfassung, der Rechtsstaat, die offene Gesellschaft und die individuelle Freiheit nur mehr auf dem Papier bestehen.

Die Liberalen verteidigen deshalb die Autonomie des Einzelnen und gesellschaftlicher Gruppen gegen die konservative Ideologie eines starken Staates. Sie sehen in Gewaltenteilung, Subsidiarität, Föderalismus und Selbstverwaltung wesentliche demokratiepolitische und verwaltungsökonomische Instrumente gegen die Eigendynamik staatlicher Machtausdehnung. Liberale stellen der bevormundenden Tendenz zu staatlicher Allzuständigkeit individuelle Autonomie und gesellschaftliche Selbstregelung gegenüber und eröffnen so die Chance, die weit überdehnten Staatsaufgaben zu reduzieren und dadurch bürokratischen Aufwand zu verringern.
Die Vielfalt der politischen Meinungen erfordert einen Ideenwettbewerb durch Parteien im Rahmen einer auf gemeinschaftliche Problemlösung ausgerichteten politischen Kultur. Politische Freiheit und Offenheit des politischen Wettbewerbs sind die Grundlagen der Leistungsfähigkeit von Demokratie, Verfassung und
politischem System. Die Verwirklichung einer offenen Gesellschaft im Rahmen eines demokratischen Verfassungsstaates bedarf nicht zuletzt der Einbettung in die europäische Union und in eine internationale Friedens- und Rechtsordnung, da die weltumspannenden wirtschaftlichen und ökologischen Probleme mit den Mitteln nationalstaatlicher Politik oder bilateraler Kooperation alleine nicht mehr zu lösen sind.

3.1. Politische Willensbildung und Demokratie

Die Leistungsfähigkeit und Qualität des politischen Systems wird von der Offenheit und Funktionsfähigkeit des politischen Wettbewerbs geprägt. Aus der Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichen Meinungen, Positionen und weltanschaulichen Ansätzen ergibt sich die Möglichkeit, Lösungswege abzuwägen und zu tragfähigen politischen Entscheidungen zu finden. Im demokratischen Wettbewerb der Ideen liegt der tiefere Sinn der politischen Pluralität der Parteienkonkurrenz, des parlamentarischen Diskurses und der öffentlichen politischen Auseinandersetzung.

Die Krise der Wohlfahrts- und Wachstumsgesellschaft hat die Grenzen der Problemlösungskapazität der vielfach in Interessenskonflikten befangenen politischen Partei- en sichtbar gemacht und damit zu einer Legitimationskrise der pluralistischen Demokratie geführt. Wichtige Entscheidungen werden zunehmend der parlamentarischen Diskussion entzogen und durch außerparlamentarische Absprachen und sozialpartnerschaftliche Kompromisse ersetzt. Damit steigt die Gefahr, dass die parlamentarische Demokratie zu einer Verfassungsform für problemfreie Zeiten abgewertet wird und “starke Männer” oder ideologisches Diktat als Heilmittel für Krisensituationen salonfähig werden.

Die geschärfte demokratische Sensibilität und die gesteigerten Ansprüche an Selbstbestimmung und politischer Teilhabe in modernen Gesellschaften bringen die Institutionen der repräsentativen Demokratie in Rechtfertigungsdruck gegenüber Forderungen nach unmittelbarer politischer Mitbestimmung. Die Komplexität und Vernetztheit der politischen Materien erfordert jedoch allgemeine und umfassende politische Entscheidungsstrukturen, denen die Instrumente der direkten Demokratie alleine nicht gerecht werden können. Deshalb sind die Einrichtungen der repräsentativen Demokratie unverzichtbar. Die Formen der direkten Demokratie sind aber wichtige Ergänzungen und Korrektive zur Wahrnehmung von politischen Ansprüchen.
Politischer Liberalismus versteht unter demokratischem Wettbewerb die Entscheidung der Bürger über die Inhalte der Politik und nicht alleine über deren Repräsentanten. Politischer Wettbewerb kann nur zwischen Wahl-Parteien stattfinden, deren Profil durch Inhalte und nicht alleine durch Personen geprägt ist. Deshalb treten wir für die Konkurrenz von Parteien mit klarem programmatischem Profil im Rahmen eines Mehrparteiensystems ein. Offenheit und Konkurrenz des Parteienwettbewerbes bedürfen der Vielfalt in der politischen Landschaft und ihrer parlamentarischen Repräsentation – und damit eines Verhältniswahlsystems.

Parteien sind unverzichtbar für die Organisation politischer Meinungen zum Zwecke des demokratischen Wettbewerbs sowie der Stellung von Bewerbern für Repräsentations- und Exekutivfunktionen der Demokratie.

Parteienwettbewerb im liberalen Verständnis dient nicht der Durchsetzung eines ideologischen Ausschließlichkeitsanspruches, ist nicht ein Freund- Feind-Kampf. Die Auffassungen der Parteien stellen Elemente des Ideenwettbewerbes dar, die sich im öffentlichen Diskurs bewähren müssen. Politische Parteien als Bestandteil der Willensbildung in öffentlichen Angelegenheiten erfüllen eine öffentliche Funktion. Daraus ergibt sich die Rechtfertigung finanzieller Aufwendungen des Staates.

Demokratie kann nur von demokratischen Organisationen betrieben werden. Daraus ergibt sich die Selbstverpflichtung der politischen Parteien und Verbände, den demokratischen Charakter ihrer institutionellen Abläufe sicherzustellen. Die äußere und innere Bereitwilligkeit zu Kooperation und Koalition ist eine Voraussetzung funktionierender Demokratie; sie setzt die Bereitschaft der Parteien voraus, jede Funktion (Regierung und Opposition) im Wechsel der Rollen wahrzunehmen. Dies beinhaltet auch die Akzeptanz von zeitlicher Gewaltenteilung und Mehrparteienregierung.

Politische Willensbildung bezieht sich auf die Gesamtheit der Bürger und der Gesellschaft. Politische Entscheidungen stehen unter dem Anspruch, den Notwendigkeiten von Staat und Gesellschaft zu dienen. Regionalen, ständischen und anderen Partikularinteressen und ihren Institutionen steht Mitwirkung an der politischen Willensbildung legitimer weise zu, sie dürfen aber die demokratischen Entscheidungsstrukturen nicht aufheben. Politische Entscheidung ist mehr als die Summierung von Teilinteressen, ist mehr als Interessenabtausch als kleinster Nenner unterschiedlicher Interessen.

3.2. Staatliche Institutionen

Die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bilden nach wie vor eine taugliche und richtungsweisende Basis für das demokratische Zusammenleben der Menschen und die diesem Ziel dienenden staatlichen Einrichtungen. Gewaltenteilung, parlamentarisches Regierungssystem, repräsentative Volksvertretung, Föderalismus, vom Subsidiaritätsprinzip getragene Staatsaufgaben, dem Staatsganzen verpflichtete parteipolitisch neutrale Justiz und Verwaltung sind nach wie vor unverzichtbare Bausteine unserer Republik. Zur Wirksamkeit ihrer Prinzipien muss die Bundesverfassung vom Ballast der 2/3- Gesetzgebung befreit werden. Verfassungsabträgliche Praktiken sind offenzulegen und abzustellen.

Die inhaltliche Ausgestaltung der Verfassung hat im Lichte geänderter gesellschaftlicher Verhältnisse und gewachsener demokratischer Ansprüche der Bürger zu erfolgen. Eine Reform unserer politischen Ordnung auf der Grundlage der Zielbestimmungen unserer Verfassung ist unausweichlich, sollen Qualität und Leistungsfähigkeit sichergestellt werden.

Der zentrale Ort politischer Entscheidung ist das Parlament. Nicht die Regierung, sondern das Parlament soll in offener politischer Auseinandersetzung die wesentlichen inhaltlichen Entscheidungen treffen. Die Liberalen kämpfen für die umfassende inhaltliche Entscheidungskompetenz durch die Parlamente auf nationaler wie auf europäischer Ebene.

An der Spitze der Reform unseres politischen Systems muss das Oberdenken der Staatsaufgaben und deren Verteilung auf den Zuständigkeitsbereich des Staates Österreich und der Europäischen Union als übergeordnete Körperschaft stehen.

Auf der Basis des Subsidiaritätsprinzips und einer positiven Einschätzung der Möglichkeiten und Chancen gesellschaftlicher Selbstregulierung und individueller Leistungsfähigkeit der Menschen soll der Staat in all seinen Erscheinungsformen seine gesetzgeberischen und vollzieherischen Kompetenzen durchleuchten und reduzieren. Die Eindämmung von Gesetzesflut und Übernormierung, der Rückzug vor allem aus wirtschaftlicher Tätigkeit durch Privatisierung, die Erledigung öffentlicher Aufgaben durch private und nicht öffentliche Institutionen bilden die Chance für eine leistungsfähigere und ökonomischere Politik und Verwaltung. Staatliche Normierung soll nur dort und insoweit erfolgen, als auch die Möglichkeit des Vollzuges und der wirk- samen Kontrolle sichergestellt ist.

Dies gilt sowohl für Österreich als eigenständigem Staat wie auch für die Europäische Union in ihrer Gesamtheit.

3.3. Rechtsordnung und Justiz

Jede Gesellschaft ist stetem Wandel unterworfen, was von Liberalen als Prinzip an- gesehen und als Chance begriffen wird. Da als erster und letzter Wert die Freiheit und Würde des Menschen zu gelten hat, hat die Gesellschaft diesem Wandel durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Rechtsordnung Rechnung zu tragen.
Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig ein Mehr an Normen. Gegen die Tendenz des Staates, immer mehr regeln zu wollen, stellen wir den Grundsatz, dass der Staat so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig zur Entwicklung einer offenen Gesellschaft in autonome gesellschaftliche Strukturen einzugreifen hat. Er hat die Spielregeln gesellschaftlicher Abläufe zu setzen und deren Einhaltung zu garantieren sowie die Freiheitsrechte der Bürger gegenüber gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Druck zu schützen.

Aus Bereichen, in denen er die Entfaltungsmöglichkeiten und Rechte des Einzelnen behindert, hat er sich zurückzuziehen. Die Selbstverantwortung des Einzelnen erstreckt sich nicht nur auf die möglichst weitgehende autonome Regelung seiner Rechtsverhältnisse, sondern auch auf die Austragung von Konflikten. Erst wenn alle autonomen Versuche der Streitbeilegung scheitern, sollen die Gerichte angerufen werden. Dazu bedarf es jedoch der Entwicklung und Pflege einer entsprechenden Begegnungs- und Streitkultur. Die Rechtsordnung muss von der Akzeptanz der Gesellschaft getragen sein. Voraussetzung dafür sind ihre Einheitlichkeit, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sowie funktionierende Institutionen zur raschen und effektiven Durchsetzung der berechtigten Interessen des Einzelnen.

Aufgabe des Staates ist nicht die Rache der Gesellschaft am Rechtsbrecher, sondern ihr Schutz vor funktionsstörenden Einwirkungen von Rechtsbrüchen. Daher ist der Schadlosstellung der Opfer und der Wiedereingliederung der Täter in die Gesellschaft der Vorzug vor Strafe zu geben. Freiheitsentzüge sind auf das unerlässliche Ausmaß zu reduzieren.

Das Zivilrecht soll der autonomen Gestaltung der Rechtsangelegenheiten der Bürger möglichst weiten Freiraum geben. Daher sind zwingende Bestimmungen, insbesondere soweit sie nicht dem Schutz berechtigter Interessen der Schwächeren vor wirtschaftlicher, finanzieller oder sonstiger Macht dienen, auf das notwendige Ausmaß zu begrenzen. Der Tendenz, immer mehr Bereiche des Zivilrechtes mit Regelungen des Verwaltungsrechtes einzuengen, stellen wir uns mit Vehemenz entgegen.

Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und ihrer Organe ist gegen alle Versuche, sie zu beschneiden oder zu beeinflussen, zu schützen. Die Institutionen der Rechtsprechung sind in die Lage zu versetzen, dem Rechtsschutz und Rechtsdurchsetzungsbedürfnis der Bürger rasch und nachhaltig zum Durchbruch zu verhelfen.

3.4. Staat und Religionsgemeinschaften

Liberale Politik setzt sich für das Recht auf Gewissens- und Bekenntnisfreiheit ein, aber auch für das Prinzip, dass staatliche Institutionen auf Vernunft und Einsicht ge- gründet und hinterfragbar sein müssen. Da sich Glaubensfragen letztendlich einer rationalen Begründung entziehen, tritt das Liberale Forum für eine klare Trennung von Religionsgemeinschaften und Staat und für die Neutralität staatlicher Institutionen in Religionsfragen ein.

Liberalem Denken entspricht die selbstgewählte Entfaltung des Menschen aufgrund freier Entscheidung und eigener Einsicht. Es steht daher im Widerspruch zu Institutionen und Autoritäten, die den Menschen zur Annahme dogmatisch festgelegter In- halte verpflichten wollen. Wir respektieren die Entscheidung derer, die sich religiösen Normen in freier Entscheidung unterwerfen, lehnen aber jeden Versuch, gesellschaftliche Normen an religiöse Oberzeugungen zu binden, mit Entschiedenheit ab.

In einem modernen, pluralistischen und demokratischen Staat kann den Religionsgemeinschaften nicht mehr jenes ethisch-moralische ‘Wächteramt’ zukommen, das sie über Jahrhunderte beanspruchten. Gerade weil sie in besonderer Weise bleiben- de Wertfragen artikulieren, stellen sie aber für Liberale wichtige Dialogpartner in vie- len gesellschaftlichen Fragen dar, so ferne sie sich dem Dialog stellen und eigene Positionen nicht absolut setzen.

Das Liberale Forum würdigt das soziale, pädagogische und erwachsenenbildnerische Engagement der Religionsgemeinschaften, stellt aber an dieses den Anspruch, dass es sich den Grundgedanken der Aufklärung nicht verschließen darf. Wo Intoleranz, Fundamentalismus und irrationale Normierungsansprüche durch religiöse Gruppen und Institutionen vertreten werden, muss ihnen liberale Politik entschieden entgegentreten.
Das Liberale Forum erwartet auch von den Religionsgemeinschaften, dass sie als gesellschaftliche Institutionen ihren Mitgliedern im Rahmen ihres Selbstverständnisses ein Höchstmaß an Mitsprache und Meinungsfreiheit einräumen und sich zu einem möglichst hohen Grad der Eigenfinanzierung zu verpflichten.

4. Europa

Liberale treten für ein verfasstes, demokratisches, föderales, starkes, leistungsfähiges, friedenssicherndes und weltoffenes Europa ein, das sich seiner Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger und der Rolle Europas in der Welt bewusst ist. Ein vereintes Europa ist ein wesentliches Element im globalen Maßstab und muss seinen Beitrag zu einer friedlichen und prosperierenden Welt sicher stellen.

Die weitere Entwicklung der Europäischen Union muss entsprechend dem liberalen Bild eines eigenverantwortlichen Menschen demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern getragen und kann nicht von Staatskanzleien verordnet werden.

4.1. Ein demokratische und föderale europäische Verfassung

Ein demokratisches Europa muss auf einer Verfassung beruhen, die auf der Wahrung der Grundrechte und der Unantastbarkeit der Menschenwürde gründet, die politischen und sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger sichert, sowie die Spielregeln für den fairen Wettbewerb festlegt.

Diese europäische Verfassung muss, basierend auf dem bisherigen Entwurf des Konvents sowie dem Vertrag von Lissabon, im Zuge einer breiten öffentlichen Debatte unter möglichst intensiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger entwickelt werden. Dieser Diskussionsprozess muss ein gesamteuropäischer sein, der nicht an den Grenzen der Nationalstaaten halt macht.

Die Sicherung der politischen Teilhaberechte hat volle Transparenz und Bürokratieabbau zur Voraussetzung. Gleichzeitig bedarf es eines wirksamen Datenschutzes, der den Schutz der Bürgerinnen und Bürger auf ihre Privatsphäre garantiert.

Die Europäische Union muss die Rechte des Parlaments gegenüber dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission stärken, wie dies im Vertrag von Lissabon und im Entwurf zur Europäischen Verfassung vorgesehen ist. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament sollen transnationale Wahlgemeinschaften (europaweite Listen bzw. Kandidat/innen) möglich sein.

Ein föderales Europa muss klare Spielregeln für das Verhältnis von europäischen Entscheidungsträgern, den Mitgliedsstaaten und den Regionen festlegen. Das ist eine Voraussetzung für volle Transparenz der politischen Entscheidungen, die der Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger von Politik im Allgemeinen und Europa im Besonderen gegensteuert.

Die Vielfalt der europäischen Kulturen, Sprachen und regionalen Identitäten ist eine Bereicherung und eine Chance für die Zukunft Europas. Eine konstruktive Entfaltung dieser Vielfalt bedarf des Dialogs und der Verständigung. Auch hier kommt Aus- tauschprogrammen für alle Berufs-, Bildungs- und Altersstufen eine große Rolle zu. Weiters hat europäische Kulturpolitik den Zugang seiner Bürgerinnen und Bürger zur kulturellen Vielfältigkeit Europas zu fördern.

4.2. Ein starkes und leistungsfähiges Europa

Ein starkes Europa verlangt, dass nationale Egoismen die Leistungsfähigkeit Europas nicht behindern ohne die Vielfalt der Regionen zu verleugnen. Nur ein starkes Europa, das durch demokratische Spielregeln legitimiert ist, kann die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger erfüllen. Für ein starkes Europa bedarf des der Sicherung eines fairen Wettbewerbs sowie der Garantie sozialer Rechte für seine Bürgerinnen und Bürger. Wettbewerb sichert den Wohlstand und basiert auf der Leistung der einzelnen; es folgt daraus, dass sich Leistung auch lohnen muss.

Liberale treten vehement für ein gemeinsames europäisches Steuerrecht und eine Harmonisierung der sozialen Sicherungssysteme ein, ebenso für eine Harmonisierung der Energiepolitik insbesondere auch zum Zwecke des Ausbaues ökologisch verträglicher Energieformen.

Ein starkes Europa muss für den Erweiterungsprozess offen bleiben und eine aktive Nachbarschaftspolitik betreiben. Es darf aber keinen Rabatt auf die Kriterien geben, die Europa in Kopenhagen festgelegt hat. Es muss sichergestellt werden, dass neue Mitgliedsstaaten den europäischen Standards entsprechen.
Verfassung und Vertiefung der Europäischen Union sind Grundvoraussetzung für ein starkes demokratisches und föderales Europa, das die Chancen für seine Bürgerinnen und Bürger vermehrt.

4.3. Ein friedenssicherndes und weltoffenes Europa

Die Europäische Union wurde als Friedensprojekt gegründet. Dieses Selbstverständnis hat die Basis ihrer Rolle in der Welt zu sein. Die Liberalen bekennen sich daher zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, einer gemeinsamen Währung und einer gemeinsamen europäischen Armee für militärische Zwecke und für den überregionalen Katastrophen- und Zivilschutz.

In Bezug auf die Nachbarschaftspolitik begrüßen die Liberalen die Verstärkung und Institutionalisierung der Zusammenarbeit mit den Mittelmeer-Anrainer-Staaten und sehen die Mittelmeer-Union als Beispiel für internationale Zusammenarbeit an. Die Schaffung der “Mittelmeer-Union” ist ein konstruktiver Schritt, der Potential hat, zu einem positiven Beispiel internationaler Zusammenarbeit zu werden.

Voraussetzung für das Gelingen der Mittelmeerunion wird allerdings sein, dass sie tatsächlich als ein Instrument partnerschaftlicher Nachbarschaftsbeziehungen gehandhabt wird, das sowohl dem Dialog als auch der Förderung von Demokratie und der Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet ist.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Russland und den anderen Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion ist nicht nur eine Frage der Sicherung des Nach- schubs mit Rohstoffen, sondern fördert auch den Ausbau der Demokratie in diesen Teilen der Welt.

5. Internationale Gemeinschaft

Liberale Außenpolitik ist der Entwicklung einer weltweiten Friedensordnung verpflichtet und hat die Sicherstellung wirtschaftlich, sozial und ökologisch lebenswerter Verhältnisse zum Ziel. Gewaltverzicht bei der Verfolgung politischer Ziele steht für das Liberale Forum außer Frage. Liberale Außen- und Sicherheitspolitik zielt zuallererst auf vorbeugenden Abbau von Gewalt und Konfliktursachen. Wahrung der Menschenrechte, offene Gesellschaft und Demokratie sind die wirksamsten Vorkehrungen gegenüber Gewaltanwendung, nicht nur innerhalb, sondern auch zwischen Staaten. Liberale Außenpolitik will daher der Ausweitung dieser Prinzipien und ihrer Wirksamkeit dienen.

Das Liberale Forum bekennt sich zu einer internationalen Politik auf Basis des gegenseitigen Respekts und wendet sich gegen nationalistische und auf Vorherrschaft ausgerichtete Machtansprüche. Rassismus und Nationalismus, Verfolgung und Ungleichbehandlung von Menschen aus ethnischen oder religiösen Gründen stellen nicht nur Verletzungen der Menschenrechte dar, sondern sind Ursache für Gewalt und daher entschieden zu bekämpfen.

Die Herstellung einer weltweiten wirtschaftlichen, sozialen und daher politischen Stabilität, dient nicht nur der Verwirklichung humanitärer Werte, sondern stellt eine der Grundvoraussetzungen für eine friedliche Entwicklung zwischen Nord und Süd, Ost und West sowie für die Abwehr dro- hender weltweiter ökologischer Katastrophen und von Massenwanderungen aus wirtschaftlicher Not dar. Die Hilfe zur Selbsthilfe der Entwicklungsländer durch die entwickelten Länder wird so zur zwingenden Notwendigkeit für deren eigenes Oberleben.

Liberale Außenpolitik strebt nach internationaler Kooperation auf der Grundlage einer internationalen Rechtsordnung und will daher zum Ausbau des Völkerrechts und seiner Wirksamkeit beitragen.
Als äußerstes Mittel der Sicherheitspolitik anerkennt das Liberale Forum das Recht auf einzelstaatliche und kollektive militärische Notwehr sowie die Notwendigkeit internationaler militärischer Maßnahmen gegenüber jedem Versuch der Durchsetzung politischer Ziele mit Gewalt. Darüber hinaus soll Österreich sich prinzipiell an allen Aktivitäten zur Konfliktlösung und -verhütung beteiligen, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der zukünftigen europäischen Sicherheitsarchitektur.

Die politische Basis für Friede in Freiheit und Gewaltverzicht bilden offene Gesellschaften und demokratisch verfasste Staaten. Zwischen diesen gibt es prinzipiell keine Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele. Ausgangspunkt gewaltsamer Konflikte waren – und werden es auch in Zukunft sein – totalitäre Regime, unfreie Gesellschaften, der Kampf um wirtschaftliche und ökologische Ressourcen aufgrund nationalistischer Egoismen und ethnischer Unterdrückung. Hauptziel liberaler Sicherheitspolitik ist zuallererst die Beseitigung von Konfliktursachen und Ansatzpunkten von Gewaltanwendung.

Liberale Sicherheitspolitik will daher dazu beitragen, demokratische, grundrechtliche und marktwirtschaftliche Verhältnisse in Europa und in der Welt herzustellen und weiterzuentwickeln.

Das Liberale Forum will im Rahmen der internationalen Gemeinschaft die Spannungen zwischen den entwickelten und den weniger entwickelten Ländern – insbesondere den Nord- Süd- Konflikt – auf der Grundlage der Wahrung der Menschenrechte, des Erhaltens und der Wiederherstellung der ökologischen Lebensverhältnisse sowie eines freien und fairen Welthandels lösen.

Hohes Einkommensniveau, moderner Lebensstandard und scheinbar höchste Lebensqualität in den entwickelten Ländern werden jedoch durch ein Plündern der nicht erneuerbaren Ressourcen der Erde und durch den Aufbau gefährlicher Großtechnologien erkauft. Dieser auf einer “Wegwerfökonomie” aufgebaute Zivilisationsstil geht zu Lasten von vier Fünftel der Weltbevölkerung und stellt eine Bedrohung des Lebensrechts zukünftiger Generationen dar. Nur in einer grundlegenden Änderung der Lebenseinstellung kann eine ökologische Katastrophe verhindert werden. Darin liegt die ökologische Verantwortung dieser Generation und der Länder der entwickelten Welt.

Männerpartei

Die Männerpartei ist eine Partei in Österreich, die sich für die Gleichberechtigung der Männer einsetzt. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Neuen Männerpartei Österreichs, bei der es sich um eine Neugründung eines ehemaligen Interessenten der Männerpartei handelt. Die Männerpartei wird zur Zeit von einem vierköpfigen Vorstand gelenkt, bestehend aus Oliver Peter Hoffmann, Hannes Hausbichler, Robert Mayr und Pascale Obmann.

Forderungen

Väterrechte: Recht der Kinder auf beide Eltern
Gleichberechtigung für Mütter und Väter (Jede Mutter und jeder Vater hat das Recht die Kinder zu sehen.)
Schutz für Kinder vor physischer und psychischer Gewalt
Gleiche Rechte, gleiche Pflichten für Frauen und Männer
Erweitertes Angebot an mehrsprachigen Kindergärten und Schulen
Ganztagsbetreuung für Kindergärten und Schulen
Sozialer Wohnbau für getrennt lebende Familien
Schaffung von Männerhäusern
Förderung vom Berufseinstieg nach der Familienpause
Gleichberechtigung bei der Pension
Schluß mit jeglichen Quoten
Schutz vor Sexismus und Rassismus
Gleichberechtigung bei der Landesverteidigung
Schutz der Grundrechte und Menschenrechte
Schutz vor staatlicher Willkür
Schutz vor dem Überwachungsstaat
Ausbau der direkten Demokratie
Schluß mit der Bevorzugung aufgrund von Parteizugehörigkeiten
Halbierung der Parteienförderung
Regelmäßige Veröffentlichung der Parteienfinanzierung
Umfassender Einsatz von Open Source Software in der Verwaltung

Geschichte

Die Männerpartei wurde 2008 von Oliver Peter Hoffmann gegründet und hat sich bisher vor allem in der öffentlichen politischen Diskussion im Sinne einer Bewusstseinsbildung für die Benachteiligungen der Männer eingesetzt. Bei den Wiener Bezirksvertretungswahlen am 10. Oktober 2010 trat die Männerpartei erstmals bei einer Wahl an, allerdings vorerst als Teil der Plattform Direkte Demokratie. Die Plattform hat zwar bei diesem ersten Antreten keine Mandate errungen, konnte neben dem Plattformthema direkte Demokratie die Themen der Männerpartei (Väterrechte, Wehrpflicht, Pensionsreform) erfolgreich und dauerhaft in der politischen Diskussion verankern. Diese Vorarbeit soll bei einer kommenden überregionalen Wahl als Grundlage für eine Kandidatur unter eigenem Namen dienen.

Die Männerpartei ist Gründungsmitglied der Väterplattform (Österreich).

Was ist Parteien Parteien Parteien?

Über 700 Parteien sollen laut Wikipedia hier in Österreich darüber nachdenken, wie man das Land am Besten gestalten kann.

Parteien in Österreich

Jede von ihnen hat Visionen, Ziele und Ideen.

Manche von Ihnen sind historisch gewachsen und andere aus eine Situation heraus.

Manche hätten durchaus gemeinsame Ziele und andere vollkommene Utopien.

Wir wollen in diesem Sonderbereich des österreichischen Boten
über diese Parteien berichten.

Denn glaubt man unseren Medien, so gibt es in Wahrheit nur 5.

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